Bauwerksprüfung

Als Eigentümer einer baulichen Anlage haben Sie im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht für den ordnungsgemäßen Zustand des Bauwerks Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhang haften Sie, sollten Dritte beim bestimmungsgemäßen Gebrauch zu Schaden kommen. Dies gilt für Bauwerke der öffentlichen Hand ebenso wie für privater Eigentümer.

Wir unterstützen Sie, dieser Verkehrssicherunsgspflicht nachzukommen. Wir überprüfen die Standsicherheit der Gebäude, z.B. nach VDI-Richtlinie 6200 oder DIN 1076. Wir klassifizieren diese, bewerten den Zustand und sprechen Handlungsempfehlungen aus, sollte es einmal etwas zu bemängeln geben.

Durch regelmäßige Bauwerksüberprüfungen können Schäden frühzeitig erkannt und beseitigt werden, was einerseits die Kosten reduziert und andererseits eine lange Lebensdauer der Bauwerke gewährleistet.

Statik Lehrke